Rückgaberecht


Rücksendung von Gefahrgut

Produkte, die entzündliche, unter Druck stehende, ätzende umweltgefährdende oder anderweitig gefährliche Chemikalien enthalten, werden als Gefahrgut bezeichnet. Solche Produkte sind vom Gesetzgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen für den gewerblichen Transport zugelassen und unterliegen genauen Kennzeichnungspflichten, da das Risiko beim Transport höher ist.

Unser Transportdienstleister und unser Logistikzentrum müssen in der Lage sein, Gefahrgutsendungen als solche zu erkennen und zu bearbeiten.

Daher gelten bei der Rücksendung von Gefahrgut, abhängig von der Gefahrgutklasse, spezielle Bedingungen für:

  • Verpackung
  • Kennzeichnung
  • Transport