Ratgeber
Frontblitzer sind Signalleuchten für Straßen-, Bau- und Einsatzfahrzeuge, die nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen. Sie dienen dazu, mehr Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu erzielen und andere Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen vor Risiken und Gefahren zu warnen. Welche Anforderungen Frontblitzer erfüllen müssen und worauf bei der Auswahl zu achten ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Frontblitzer sind Signalleuchten, die Fahrzeugen gewerblicher und öffentlicher Dienste vorbehalten sind, beispielsweise der Müllabfuhr, Straßenräumfahrzeugen, Polizei- und Feuerwehrautos, Baustellenfahrzeugen usw. Im Gegensatz zu Heckblitzern, die ihr Licht nach hinten abstrahlen, sind Frontblitzer nach vorn gerichtet und sollen im Rückspiegel vorausfahrender Fahrzeuge erkennbar sein. Zweck von Frontblitzern ist es, Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen auf Gefahren oder Risiken aufmerksam zu machen. Sie werden als Ergänzung zur allgemeinen Beleuchtung und Standardsignalen in Form von Lichthupen oder Blinkern verwendet und dienen dazu, die Sichtbarkeit von Straßen-, Bau- und Einsatzfahrzeugen bei hoher Verkehrsdichte zu erhöhen. Das ist unter anderem deswegen wichtig, weil Warnleuchten auf dem Dach bei unmittelbar vorausfahrenden Fahrzeugen nicht immer im Rückspiegel erscheinen und daher übersehen werden können.
Frontblitzer sind heutzutage überwiegend als LED-Blitzer realisiert. Zwar sind vereinzelt noch Ausführungen mit Leuchtröhren oder Glühlampen erhältlich, allerdings können diese Leuchtmittel nicht an die Eigenschaften von Leuchtdioden heranreichen. LEDs haben eine längere Lebensdauer, arbeiten energieeffizienter und sind widerstandsfähiger gegenüber Erschütterungen und Vibrationen, wodurch sie sich ideal für Fahrten auf unebenen Straßen eignen. In LED-Blitzern sind meist Hochleistungs-LEDs verbaut, die bei geringem Stromverbrauch sehr hohe Helligkeiten erzielen können, was der Signalwirkung zugutekommt. Die Leistungsaufnahme solcher LED-Frontblitzer liegt meist zwischen 7 und 14 Watt. Sie werden ans Kfz-Bordnetz angeschlossen und arbeiten je nach Spannung (Pkw oder Lkw) mit 12, 24 oder 36 Volt.
LED-Frontblitzer können unterschiedliche Farben erzeugen. Im öffentlichen Straßenverkehr sind Varianten mit blauem oder gelb-orangem Licht zu Warn- und Signalzwecken gebräuchlich. Die Lichtfarbe kann je nach Einsatzbereich vorgeschrieben sein. So sind blaue Frontblitzer Blaulichtfahrzeugen vorbehalten, während Frontblitzer mit gelb-orangem Licht beispielsweise an Straßen- und Baustellenfahrzeugen sowie für Sondertransporte verwendet werden. Darüber hinaus gibt es Frontblitzer mit weißem, rotem oder grünem Licht. Diese finden vorrangig im Kontext von Fahrzeugpräsentationen auf Ausstellungen, Messen und in Showrooms Verwendung.
Bei manchen Frontblitzern sind die LEDs dimmbar und ermöglichen eine Tag-Nacht-Umschaltung. Das bedeutet, dass die Helligkeit in dunklen Abend- und Nachtstunden heruntergestuft werden kann, um andere Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen nicht zu blenden. Tagsüber lässt sich die Lichtintensität der LEDs wieder erhöhen, um eine optimale Sichtbarkeit bei hellem Umgebungslicht sicherzustellen. Des Weiteren gibt es Frontblitzer mit LEDs, die unterschiedliche Blitzmuster generieren können. Praktisch in dem Zusammenhang ist ein integrierter Speicher, um häufig genutzte Blitzmodi als Favoriten festlegen und schnell wieder aufrufen zu können. Von Vorteil ist auch ein Synchronisationsmodus, über den LED-Frontblitzer mit anderen Geräten synchronisiert werden können.
Die Verwendung von Frontblitzern ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genau geregelt. Nach § 38 Abs. 3 StVZO und § 53 Abs. 3 dürfen Frontblitzer mit Blaulicht an Fahrzeugen der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes sowie an Einsatz- und Kommandofahrzeugen der Feuerwehren und des Zivil- und Katastrophenschutzes montiert werden. Auch an Fahrzeugen von Rettungsdiensten, etwa für Krankentransporte und Notfallrettung, sind blaue Frontblitzer gestattet.
Frontblitzer in Gelb-Orange sind dagegen Fahrzeugen der städtischen Dienste wie Müllwagen, Straßenkehrmaschinen, Schneepflügen (alle mit rot-weißer Warnmarkierung nach DIN 30710) sowie amtlich anerkannten Fahrzeugen der Pannenhilfe und amtlich anerkannten Begleitfahrzeugen für Schwertransporte vorbehalten. Darüber hinaus können sie an LKW, Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Länge oder Breite und land- und fortwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen angebracht werden. Ein Einsatz ist hier jedoch nur in Ausnahmefällen nach § 70 StVZO zulässig, das heißt, es muss eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorliegen.
Was privat genutzte Fahrzeuge betrifft, ist der Einsatz von Frontblitzern stark reglementiert. Während Blaulicht bei Privatfahrzeugen generell verboten ist, ist gelb-oranges Blinklicht nur in einer Gefahrensituation und am stehenden Fahrzeug zulässig. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Gefahrenstelle abgesichert werden soll.
Frontblitzer müssen die europäischen Prüfrichtlinien ECE-R10 und eine ECE-R65 erfüllen und entsprechend zertifiziert sein. Die ECE-R10-Prüfung gibt Aufschluss über die elektromagnetische Verträglichkeit des Blitzers. Es wird getestet, ob die elektromagnetische Emission (Störaussendung) sowie die Anfälligkeit für elektromagnetische Störungen (Störfestigkeit) innerhalb bestimmter Grenzwerte liegt. Das ist wichtig, um den einwandfreien Betrieb des Blitzers genauso wie den einwandfreien Betrieb anderer Geräte in der Umgebung sicherzustellen. Alle elektrischen Geräte, die ans Kfz-Bordnetz angeschlossen werden, müssen nach der ECE-R10-Richtlinie zertifiziert sein.
Für Frontblitzer ist das allein jedoch nicht ausreichend. Als lichttechnische Einrichtung müssen sie zusätzlich ECE-R65-zertifiziert sein. Die Prüfrichtlinie ist für die Zulassung von Kennleuchten im öffentlichen Straßenverkehr und somit auch für Heckblitzer, Heckwarnsysteme, Lichtbalken und Rundumkennleuchten vorgeschrieben. Geprüft wird, ob die Warnleuchte richtig befestigt ist und die optischen Anforderungen im Hinblick auf die zu erreichenden Lichtwerte und die Lichtverteilung erfüllt. Damit soll beispielsweise eine Gefährdung durch Blendung ausgeschlossen werden.
Beim Kauf eines Frontblitzers sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Leuchte alle erforderlichen Prüfrichtlinien (ECE-R10 und ECE-R65) erfüllt und entsprechend zertifiziert ist. Des Weiteren ist die konkrete Ausstattung in den Blick zu nehmen. LED-Frontblitzer sollten imstande sein, hohe Helligkeiten zu erzeugen, um bei Tageslicht gut sichtbar zu sein. Zudem muss die Lichtfarbe zum Anwendungszweck und den gesetzlichen Anforderungen passen. So ist eine Ausstattung mit Blaulicht nur in Fahrzeugen bestimmter Institutionen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste etc.) erlaubt. Blitzlicht in Gelb-Orange ist dagegen Fahrzeugen von Stadtwerken, Lkw, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und dergleichen vorbehalten. Hier muss gegebenenfalls eine entsprechende Sondergenehmigung vorliegen, um die Warnleuchten nutzen zu dürfen. Des Weiteren können zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten wie unterschiedliche Blinkmuster oder ein Vielfarbmodus bei der Auswahl eine Rolle spielen. Manche Frontblitzer sind bei Bedarf auch als Heckblitzer verwendbar. Soll daraus ein Heckwarnsystem aus mehreren Heckblitzern zusammengestellt werden, ist es sinnvoll, wenn die Module synchronisierbar sind, um ein einheitliches Warnlicht zu erzeugen.
Ein weiteres wichtiges Auswahlkriterium ist die Befestigungsart. Üblicherweise werden LED-Frontblitzer als Module für den Aufbau oder Einbau angeboten. Unterschieden werden Ausführungen für die Festmontage zum Schrauben oder Kleben sowie abnehmbare Blitzer, die beispielsweise mit Saugnapf angebracht werden. Darüber hinaus ist auf geeignete Abmessungen zu achten. In vielen Fällen werden Frontblitzer am Kühlergrill des Fahrzeugs montiert. Hier kann sich eine extra flache Bauweise bezahlt machen, um eine Montage zwischen den Grillrippen zu ermöglichen. Zudem ist auf ein stoßfestes Gehäuse und ein ausreichend langes Kabel für die Verbindung zwischen Frontblitzer und Bordnetz zu achten.
Da Frontblitzer meistens außen am Fahrzeug angebracht werden, sind sie zwangsläufig Schmutz und Nässe ausgesetzt. Aus diesem Grund sollten sie einen ausreichend hohen IP-Schutz aufweisen. Empfehlenswert sind Ausführungen mit der Schutzart IP67 oder IP68. Sie sind staubdicht, vollkommen berührungsgeschützt und wasserdicht (gegen zeitweiliges oder dauerndes Untertauchen geschützt).
Straßenfahrzeuge, die zu Räum- oder Reinigungszwecken eingesetzt werden, profitieren von 2:1-Geräten, die Arbeitsscheinwerfer und Frontblitzer in sich vereinen. Sie können als Warnleuchten im Straßenverkehr sowie für die Ausleuchtung des zu räumenden oder zu reinigenden Bereichs verwendet werden. Dazu lassen sich das Licht der Scheinwerfer und die Blitzfunktion gleichzeitig einschalten.
Was unterscheidet LED-Frontblitzer von LED-Rundumleuchten und LED-Begrenzungsleuchten?
Frontblitzer und Rundumleuchten gehören beide zu den Warn- und Signalleuchten, unterscheiden sich aber im Hinblick auf ihre Sichtbarkeit und ihren Anwendungszweck. Rundumleuchten werden üblicherweise auf dem Dach von Einsatzfahrzeugen montiert und erzeugen ein statisches Licht oder Blinklicht, das rotiert und dank integriertem Reflektor in alle Richtungen ausstrahlt. Es ist daher rundherum (360°) sichtbar. Frontblitzer werden dagegen an der Front des Fahrzeugs angebracht und strahlen das Licht nach vorne aus. Sie erzeugen ein Blitzlicht, also ein Lichtmuster in sehr schneller Abfolge, wodurch sie noch stärker ins Auge fallen. Begrenzungsleuchten, auch als Positionsleuchten oder Umrissleuchten bekannt, werden an den Außenseiten von Fahrzeugen angebracht. Sie helfen dabei, die Umrisse des Fahrzeugs zu markieren, so dass Größe und Form des Fahrzeugs auch bei schlechten Sichtverhältnissen erkennbar sind. Sie sind besonders wichtig bei breiten und spureinnehmenden Fahrzeugen wie Lkw oder Bussen.
Sind LEDs von Frontblitzern immer dimmbar?
Nein, LEDs sind nicht per se dimmbar, sondern müssen speziell als solches gekennzeichnet sein. Benötigt man also einen LED-Blitzer, der in der Helligkeit anpassbar sein soll, ist darauf zu achten, dass die LEDs als dimmbar ausgewiesen sind.
Können LED-Frontblitzer dauerhaft eingeschaltet bleiben?
LED-Frontblitzer sind in der Regel nur während des Einsatzes oder in Notfallsituationen eingeschaltet. Ein dauerhafter Gebrauch ohne entsprechenden Grund kann als Missbrauch gewertet werden und ist in den meisten Fällen gesetzlich verboten.
In welchen Farben sind LED-Frontblitzer erhältlich?
Welche Farbe LED-Frontblitzer haben dürfen, hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Typischerweise sind sie in Blau für Polizei- und Rettungsdienste und in Gelb oder Orange für Fahrzeuge von Pannenhilfe, Straßendiensten usw. erhältlich.
Lohnt sich der Kauf eines Frontblitzer-Sets?
In vielen Fällen, ja. Solche Sets enthalten im Normalfall alles, was für die Montage und Bedienung des Systems erforderlich ist. Neben den eigentlichen LED-Blitzmodulen als Lichtquellen gehören dazu Anschlusskabel (meist mit offenem Ende, also ohne Stecker), Halterungen und Befestigungsmaterialien (Winkel, Schrauben etc.) sowie Steuergeräte und Bedienelemente, um verschiedene Licht- und Blitzmodi einstellen zu können. Gegebenenfalls sind noch Adapter für spezielle Auto- bzw. Fahrzeugtypen enthalten.