Ratgeber
Sicherheitsbeleuchtung kommt zum Einsatz, wenn die allgemeine elektrische Beleuchtung etwa aufgrund eines Stromausfalls nicht mehr funktioniert. Sie dient dazu, Fluchtwege, Treppenhäuser und Räume zu erhellen, um Menschen eine Orientierung zu ermöglichen. Wie Sicherheitsleuchten funktionieren und nach welchen Kriterien Sie eine Notbeleuchtung für Immobilien auswählen sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Notbeleuchtung ist Teil der Sicherheitstechnik und soll gewährleisten, dass in Notsituationen und bei Stromausfällen ausreichende Lichtverhältnisse bestehen, damit Menschen sich an ihrem aktuellen Standort zurechtfinden können. Wer sich beispielsweise das erste Mal in einem Gebäude aufhält und dessen Fluchtwege nicht kennt, kann bei plötzlicher Dunkelheit leicht die Orientierung verlieren. Sicherheitsleuchten sorgen dafür, dass die Umgebung bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung weiterhin gut zu erkennen ist.
Sicherheitsbeleuchtung kann auf unterschiedlichen Arten von Leuchtmitteln beruhen. In der Vergangenheit wurden Glühlampen genutzt, die inzwischen jedoch von der LED-Technologie abgelöst wurden. LED-Leuchtmittel sind in der Anschaffung zwar teurer, sparen aufgrund ihrer Energieeffizienz jedoch auf lange Sicht an Kosten ein und zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus. Aus diesem Grund werden Leuchten mit LEDs heutzutage fast nur noch genutzt. Neben Lampen mit punktuellem Notlicht gibt es LED-Strahler, die für eine besonders großflächige Ausleuchtung sorgen. Sie sind gut geeignet, um den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung in Arbeitsstätten zu kompensieren und eine Aufrechterhaltung des Betriebs zu sichern. Die Alternative zu LED-Leuchten sind Leuchtstoffleuchten. Sie sind in der Anschaffung günstiger als LED-Technik, können jedoch flackern. Zudem sind Leuchtstofflampen auf eine 360-Grad-Ausleuchtung ausgelegt, wohingegen eine Notbeleuchtung mit LEDs die Lichtleistung gezielter einsetzen kann.
Sicherheitsleuchten sind für die Wandmontage oder Deckenmontage vorgesehen, können aber auch im Boden installiert werden. Sie werden nach gesetzlichen Normen um Leuchten mit Rettungszeichen bzw. Sicherheitszeichen ergänzt, auch Rettungszeichenleuchten genannt. Sie dienen dazu, mithilfe von Piktogrammen und Pfeilen Notausgänge anzuzeigen. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um beleuchtete Exit- bzw. Notausgangsschilder. Diese müssen als Ersatzbeleuchtung oder als optische Sicherheitsleitsysteme sowie zur Notausgangskennzeichnung nach DIN-Norm zugelassen sein. Wie die DIN-Vorschriften zu Sicherheitsleuchten umgesetzt werden, ist den öffentlichen Bereichen und Arbeitsstätten bis zu einem gewissen Grad freigestellt.
Ob eine Notbeleuchtung zur Orientierung und zur Kennzeichnung von Rettungswegen dient oder als Ersatzbeleuchtung den Betrieb kritischer Bereiche aufrechterhalten soll – eine Energiequelle ist in jedem Fall nötig. Anderenfalls kann die Sicherheitstechnik ihren Zweck nicht erfüllen. Laut Vorschriften sind zwei Systeme zur Stromversorgung zulässig:
- Strom aus einer Einzelbatterie: Jede einzelne Notleuchte wird über eine eigene aufladbare Batterie betrieben. Diese muss sich in unmittelbarer Nähe zur Leuchte befinden. Vorgesehen ist eine maximale Distanz von einem Meter. Die Sicherheitsbeleuchtung verfügt über eine interne Ladevorrichtung. Solange die allgemeine Stromversorgung im Gebäude gewährleistet ist, lädt die Batterie. Erst bei Netzausfall wird aus der Bereitschaft in die aktive Beleuchtung umgeschaltet.
- Strom aus einer Zentralbatterieanlage: Es ist nicht notwendig, jede Notleuchte mit einer eigenen Energiequelle auszustatten, wenn ein komplexes Notstromversorgungssystem eingerichtet wird. Zu diesem Zweck werden Gebäude in Brandabschnitte unterteilt und jedem Abschnitt wird eine Zentralbatterie zugewiesen. Wartung und Instandhaltung fallen bei dieser Installation einfacher aus, da nicht jede Batterie einzeln geprüft werden muss.
Notleuchten können in Dauerschaltung oder Bereitschaftsschaltung betrieben werden. Leuchten in Dauerschaltung sind permanent eingeschaltet und erhalten ihre Energie aus dem Allgemeinbeleuchtungsnetz. Sobald dieses ausfällt, werden die Sicherheitsleuchten von Batterien mit Strom versorgt. Neben einem solchen Umschaltbetrieb besteht bei Dauerschaltungen die Möglichkeit eines Bereitschaftsparallelbetriebs, bei dem die Verbindung zwischen den Leuchten und ihren Ersatzstromquellen dauerhaft aktiv ist. Bei einer Bereitschaftsschaltung sind die Sicherheitsleuchten ausgeschaltet, wenn kein Problem vorliegt. Sie aktivieren sich erst, sobald eine Störung beziehungsweise ein Stromausfall eintritt.
Die Dauer einer Notbeleuchtung für Rettungswege ist nach der Norm DIN EN 1838 auf eine Stunde festgelegt. Wichtig ist, dass sich die Sicherheitstechnik spätestens 15 Sekunden nach dem Stromausfall einschaltet. Die minimale horizontale Beleuchtungsstärke liegt bei 1 Lux auf der Mittelachse des Weges. Im Einzelfall muss nach den örtlichen Gegebenheiten individuell entschieden werden, wie hell die Sicherheitsbeleuchtung zu sein hat. Die Erkennungsweite der Notausgangsschilder kann je nach Raumgestaltung und im Brandfall unterschiedlich sein.
Handelt es sich um Ersatzbeleuchtung für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs an Arbeitsplätzen, muss das Licht so lange bestehen, wie die Gefährdung anhält. Das können im Falle der Ersatzbeleuchtung eines OP-Saals viele Stunden sein. Die Aktivierung der Sicherheitsbeleuchtung muss bereits nach 0,5 Sekunden erfolgen. Der Mindestwert für die Helligkeit liegt bei 15 Lux. Zu beachten ist hierbei auch die Erkennungsweite vor Ort.
Die Installation von Sicherheitsbeleuchtung ist in vielen Bereichen verpflichtend. Baurecht, Arbeitsschutz und Muster-Versammlungsstättenverordnung, die als Empfehlung für alle Bundesländer gilt und (teils mit Abweichungen) in Landesrecht umgesetzt wurde, geben gesetzlich vor, welche Gebäude beziehungsweise welche Anlagen mit derartiger Sicherheitstechnik ausgestattet sein müssen. Dazu gehören unter anderem Kitas, Schulen, Pflegeheime, Krankenhäuser, Arztpraxen, Ämter, Hotels, Einkaufszentren und elektrische Betriebsräume in Gebäuden.
Bei der Anschaffung von Sicherheitsbeleuchtung sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Zum einen stellt sich die Frage nach der Beleuchtungsstärke. Wie hell Notleuchten sein müssen, hängt von den Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung beziehungsweise Anlage ab. Je großflächiger die Räumlichkeiten sind, desto stärker muss die Beleuchtung sein. Bezüglich der Stromversorgung gibt es zwei Auswahlmöglichkeiten. Entweder man richtet ein Notstromversorgungssystem ein, in dem alle Notleuchten eines Brandabschnitts mit einer Zentralbatterie versorgt werden, oder man installiert in jede Sicherheitsleuchte eine Einzelbatterie. Letzteres empfiehlt sich, wenn Sie einzelne Sicherheitsleuchten nachrüsten oder wenn es sich um eine kleine Immobilie handelt, in der nur wenige Notleuchten nötig sind. In größeren Gebäuden ist wiederum ein System mit Zentralbatterien sinnvoller. Die Einrichtung ist zwar aufwendiger und erfordert mehr Planung, dafür sind Wartung und Instandhaltung einfacher.
Was die Leuchtmittel betrifft, können Sie sich entweder für LEDs oder Leuchtstofflampen entscheiden. LEDs sind teurer, verbrauchen dafür aber weniger Strom und arbeiten sehr zuverlässig, während Leuchtstoffleuchten zum Flackern neigen. Eine Sonderregelung gilt für Ex-Schutzbereiche, also Orte, die explosionsgefährdet sind. Hier müssen Leuchten mit speziellen Ex-LEDs zum Einsatz kommen, die explosionsgeschützt sind. Apropos Schutz: Achten Sie bei Sicherheitsleuchten auf die zugrundeliegende IP-Schutzart. IP 44 sollte es mindestens sein, wenn die Notleuchten in Sanitärräumen angebracht werden. Dann sind sie vor allseitigem Spritzwasser, vor eindringenden Fremdkörpern ab 1 mm Durchmesser und vor Zugang mit einem Draht geschützt. Leuchten der Schutzart IP 54 bieten neben allseitigem Spritzwasserschutz einen vollständigen Berührungsschutz und sind gegen Staub in schädigender Menge geschützt. Geräte mit IP 65 sind staubdicht, vollständig gegen Berührung sowie gegen Strahlwasser aus beliebigem Winkel geschützt.
Die Farbe des Notlichts kann ebenfalls eine Rolle bei der Auswahl spielen. So gibt es beispielsweise Notbeleuchtung in Grün, Rot, Orange, Gelb, Blau oder Weiß.
Welche Variante die richtige ist, hängt davon ab, ob die Installationsumgebung besondere Anforderungen an die Lichtfarbe stellt. Es ist nicht verkehrt, wenn sich Fluchtwegleuchten optisch von der Umgebung absetzen. Entscheidend ist jedoch immer, dass eine Sicherheitsbeleuchtung zweckmäßig bleibt und für eine ausreichend helle Ausleuchtung sorgt.
Wichtig zu wissen ist auch, ob die Sicherheitsbeleuchtung an der Wand angebracht werden muss oder ob eine Deckenmontage sinnvoller oder sogar notwendig ist. Der Deckenaufbau muss dann aber eine sichere Montage zulassen. Handelt es sich um einfache Notleuchten und nicht um Rettungszeichenleuchten (diese sind immer für die Decken- oder Wandmontage vorgesehen), besteht die Option der Montage im Boden, was zum Zweck der Wegweisung bei ausgefallener Allgemeinbeleuchtung besonders praktisch ist.
Sicherheitsbeleuchtung sollte immer an strategisch sinnvollen Stellen installiert werden. Bei Notleuchten geht es entweder darum, in Notsituationen den Weg zum Notausgang zu weisen oder die Fortsetzung wichtiger Arbeiten zu gewährleisten. Bringen Sie also Notbeleuchtung an Wänden oder Decken in notwendigen Treppenhäusern, an Ausgängen, in langen Fluren und in Räumen an, in denen es besonders wichtig ist, dass die Arbeit auch ohne Stromversorgung weitergehen kann, also beispielsweise in OP-Sälen im Krankenhaus. Ob Sie in den konkreten Fällen Wand- oder Deckenleuchten installieren, hängt von den räumlichen Gegebenheiten ab. Fluchtwegleuchten müssen gut sichtbar sein, auch aus der Ferne.
Wer sollte eine LED-Notbeleuchtung installieren?
Es gibt umfassende baurechtliche, arbeitsschutzrechtliche und elektrotechnische Anforderungen an Not- und Sicherheitsbeleuchtung, die sich im Detail von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Daher empfiehlt es sich, Fachkräfte mit der Erstellung des Systems und der regelmäßigen Kontrolle bzw. Wartung zu beauftragen. Fachfirmen bringen das nötige Wissen mit und können umfassend zu den Themen Stromversorgung, Schaltungsart, Farbwiedergabeindex, Gleichmäßigkeit bei der Beleuchtungsstärke und dergleichen beraten.
Wie häufig sollten LED-Sicherheitsleuchten gewartet werden?
Für Unternehmen gilt die Norm DIN EN 62034:2013-02 zur regelmäßigen Überprüfung aller Notleuchten, die Rettungswege beleuchten. Jede LED-Notleuchte muss einmal jährlich außerhalb der Betriebszeiten gewartet werden. Vorgesehen sind zudem ein monatlicher Funktionstest der Notbeleuchtung während der Arbeitszeiten und eine tägliche Sichtprüfung. Diese Vorgaben gelten sowohl für Einzelbatterie- als auch für Zentralbatteriesysteme. Die Ergebnisse der Prüfungen sollten in ein Prüfbuch eingetragen werden.
Kann ich bestehende Not- und Sicherheitsleuchten auf LEDs umrüsten?
Ja, in den meisten Fällen können Leuchten mit LEDs aufgerüstet werden. Die Umstellung sollte eine Fachkraft vornehmen, damit am Ende alles einwandfrei funktioniert und den Vorschriften entspricht. Das ist bei LED-Notleuchten besonders wichtig, da es hier schließlich um Sicherheit geht. Nach der Einrichtung sollten Sie prüfen, ob alle Sicherheitsleuchten auch mit LEDs ordnungsgemäß ihren Dienst verrichten, damit Sie für den Ernstfall gewappnet sind. Durch Umrüsten auf LEDs steigern Sie die Energieeffizienz Ihrer Notbeleuchtung und senken die Betriebskosten.
Wie hoch ist die Lebensdauer von Notleuchten mit LEDs?
Eine Notleuchte auf LED-Basis hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 50.000 bis 100.000 Betriebsstunden. Zum Vergleich: Glühlampen kommen nur auf 1000 bis 2000 Stunden, bei Notbeleuchtung mit Leuchtstofflampen sind es 10.000 bis 15.000 Stunden. Wer auf LEDs setzt, muss also seltener Lampen austauschen. Außerdem sind LEDs besser für die Umwelt, denn eine längere Lebensdauer ist automatisch mit weniger Müllentstehung verbunden. Das ist ein weiterer guter Grund, sich für LED-Notleuchten zu entscheiden. LED-Notleuchten müssen zudem seltener gewartet werden. Bedenken Sie jedoch, dass die Norm DIN EN 62034:2013-02 für LED-Sicherheitsleuchten und Leuchtstoffsicherheitsleuchten, die Rettungswege im Notfall beleuchten, gleichermaßen gilt. Das heißt, auch LED-Notleuchten sind mindestens einmal jährlich zu warten sowie monatlichen Funktionstests und täglichen Sicht-Prüfungen zu unterziehen.