Drohnen Versicherung
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Drohnen Versicherung, zur EU Drohnenverordnung sowie zu den aktuellen Drohnen Gesetzen in Österreich. Darüber hinaus erfahren Sie hier auch, wie man sich bei der Austro Control als Betreiber einer Drohne registrieren kann und ab wann ein Drohnenführerschein in Österreich Pflicht ist.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) informiert:
''Eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne - Modell, Seriennummer, Gewicht etc. - inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflicht-Versicherung gestzliche Pflicht''
Quelle: KFV - Drohnenversicherung? Ja, aber richtig ist wichtig
Das Wichtigste hier schon mal auf einen Blick:
Alle Betreiber von Drohnen mit Kameras (UAS) müssen sich bei der Austro Control registrieren. Dies gilt auch für Betreiber von sogenannten Mini-Drohnen, darunter fallen auch Drohnen unter 250 Gramm Gewicht (MTOM). Für diese Drohnen Registrierung braucht man bereits die aktive Polizzennummer einer dem österreichischen Luftfahrtsgesetz entsprechenden Drohnen Haftpflichtversicherung, die sich immer auf ein konkretes Gerät beziehen muss. Wer den Weg abkürzen möchte, findet deshalb hier die günstigsten Drohnen Versicherungen für Österreich von unserem Partner AIR&More, den Experten für Drohnenversicherungen aus Tirol.
Pflicht: Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich oder Mini-Drohnen Versicherung
Empfohlen: Drohnen Rechtsschutz Versicherung und Drohen Kasko Versicherung
Drohnen Registrierung, Versicherung und Führerschein - Fragen und Antworten
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Spätestens wenn eine Drohne mit einem Sensor personenbezogene Daten aufnehmen kann besteht eine Pflicht zur sogenannten Drohnen Registrierung. Diese trat zusammen mit der EU Drohnenverordnung in Kraft und betrifft in der Drohnen Open Kategorie genau genommen nicht das Gerät, sondern den Betreiber eines Multicopters. Dieser wird auch als UAS Operator bezeichnet und kann eine natürliche Person oder eine Firma sein. Im Zuge der verpflichtenden Drohnen Registrierung fragt die Austro Control als zuständige Luftfahrtbehörde auch nach der Polizzennummer einer gültigen Drohnen Haftpflichtversicherung, “welche dem Luftfahrtgesetz entspricht”. So lautet schließlich auch die Vorgabe auf der fertigen Drohnen Registrierungsbestätigung, auf der diese gültige Polizzennummer dann “amtssigniert”” festgehalten wird.
Registrierungspflicht für Drohnen mit Kameras - bei Spielzeugdrohnen aber nicht!
Die Pflicht zur Registrierung umfasst alle Betreiber von Drohnen mit Kameras. Darüber hinaus gilt diese Pflicht auch für Betreiber von Multicoptern ohne Kamera, sofern jene bei einem Aufprall auf einen Menschen über 80 Joule entwickeln können (Racing Drohnen). Sprich, auch Betreiber von Drohnen unter 250 Gramm ( z.B. einer DJI Mini 3, DJI Mini 4 oder Hubsan Zino Mini) müssen sich registrieren, da diese Drohnen über eine Kamera verfügen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Betreiber von Kleinstdrohnen, die explizit unter die EU Spielzeugrichtlinie fallen und für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind. Hier finden Sie noch allerlei Tipps Spielzeugdrohnen und Wissenswertes zur verpflichtenden Drohnen Registrierung in Österreich.
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Eine erfolgte Drohnen Registrierung gilt zwar in der ganzen EU, die Versicherungspflichten für Drohnen bleiben aber weiterhin national geregelt. Dabei besteht in Österreich eine streng gerätebezogene Versicherungspflicht für Drohnen. Eine bloße Versicherung des Drohnen Betreibers oder des Piloten genügt nicht. Deshalb müssen auch die Gerätedaten der Drohne mit Modell, Seriennummer und Gewicht (MTOM) in der Polizze der verpflichtenden Drohnen Haftpflichtversicherung stehen. Als Pilot eines unbemannten Luftfahrzeugs muss man wissen, dass Drohnen Versicherungen ohne Gerätedaten nicht dem österreichischen Luftfahrtgesetz entsprechen. Drohnen Betreiber haften selbst, wenn sie sich mit einer falschen Drohnen Versicherung registrieren.
Hier finden Sie deshalb eine eigene Checkliste zur Drohnen Pflicht Versicherung
Und hier gibt’s Fragen und Antworten zur Drohnenversicherung für Österreich -
Das Österreichische Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ist hier sehr eindeutig:
''Nein, eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!''
Quelle: KFV - Drohnenversicherung? Ja, aber richtig ist wichtig
Hier gibt’s noch mehr Informationen zur richtigen Drohnenversicherung sowie zum 1. Österreichischen Rechtsgutachten betreffend die Pflicht-Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen.
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Achtung: Da die Versicherungspflichten für Drohnen in den einzelnen EU Ländern stark variieren, sollten österreichische Drohnen Betreiber eine Drohnen Versicherung aus Österreich wählen. Gerade deutsche Portale für Drohnen Versicherungen führen oftmals Tarife, die nicht dem Österreichischen Luftfahrtgesetz entsprechen. Problematisch wird dies insbesondere dann, wenn nicht, wie vorgeschrieben, ein konkretes Gerät, sondern der Drohnen Pilot als Person in der deutschen Polizze versichert ist.
Hier finden Interssierte noch mehr Erfahrungen mit Drohnen Versicherungen.
Und hier ein informatives Video zur gesetzlichen Drohnen Versicherung. -
Achtung: Manche Modellflug Vereine wollen ihre Mitglieder, und damit auch Drohnen Piloten, automatisch über sogenannte Sammelpolizzen versichern. Dabei ist der Verein selbst der Versicherungsnehmer und damit alleinige Inhaber der Versicherungspolizze. Das jeweilige Vereinsmitglied ist lediglich eine weitere “Mitversicherte Person”. Man nennt derartige Konstruktionen auch “Sammelpolizzen auf fremde Rechnung”. Dabei bekommen die mitversicherten Drohnen Piloten evtl. sogar eine Art “Versicherungsbestätigung”, die eigentliche Versicherungspolizze gehört aber jemandem anderen - dem Verein.
Darum sind Sammelversicherungen für Drohnen im Modellflug-Club nicht zulässig:
Denn für unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ) herrscht in Österreich ein strenges, mit der KFZ Versicherung vergleichbares, Versicherungsregime. Dabei muss immer gewährleistet sein, das der Drohnen Betreiber (UAS Operator) über den aktuellen Status seiner Versicherung Bescheid weiß. Wenn aber das Vereinsmitglied selbst nicht Inhaber der Polizze ist, dann ist gesetzlich nicht sichergestellt, dass dieses z. B. bei Vertragsänderungen, Zahlungsverzug oder gar Deckungswegfall benachrichtigt wird. Der Drohnen Betreiber würde somit - ohne es zu wissen - unversichert weiterfliegen. Das wäre ungefähr so, als würde man mit einem unversicherten Auto weiterhin durch die Gegend fahren. Damit einhergehend nicht nur die Gefahr einer Verwaltungsstrafe für den Drohnen Betreiber, sondern auch das Risiko ungedeckter Schäden. Bei einem Personenschaden könnte dies sogar den finanziellen Ruin bedeuten, nicht nur für den Geschädigten.
Nicht umsonst weist die Austro Control alle Drohnen-Betreiber bei der verpflichtenden Registrierung auf die “Nummer Ihrer Versicherungspolizze” hin und nicht auf die Polizzennummer von jemandem anderen.
Erschwerend kommt hinzu, dass in derartigen Sammelpolizzen auf fremde Rechnung über Modellflug Vereine oft auch keinerlei Gerätedaten der Drohnen erfasst werden. Somit wären dann lediglich die Mitglieder als Personen versichert und nicht die konkreten Luftfahrt-Geräte, was wiederum der Pflicht zur gerätebezogenen Versicherungspflicht für Drohnen in Österreich widerspricht.
Fazit:
Was am Modellflugplatz lange Usus war, geht bei Drohnen nicht, denn diese bewegen sich bekanntlich quer durchs Land im Luftraum. Über Sammelpolizzen von Modellflug Vereinen kann man Drohnen nicht gesetzeskonform versichern! Denn nur wenn man als Drohnen Betreiber seine eigene Original-Polizze, basierend auf konkreten Gerätedaten (Modell, Seriennummer, Gewicht), bei sich zu Hause liegen hat, ist diese gültig. Dabei haften Drohnen-Betreiber selbst bei Registrierung mit einer falschen Drohnenversicherung.
Hier finden Interessierte die Rechtsgutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen
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Eine korrekte, gesetzeskonforme Drohnen Versicherung muss neben Hersteller, Gewicht (MTOM) und Seriennummer der Drohne noch folgende Kriterien erfüllen:
● Mindestens EUR 1 Million Versicherungssumme für Personenschäden und Sachschäden, seriöse Anbieter empfehlen jedoch höhere Luftfahrthaftpflicht-Versicherungssummen
● Deckung und Bestätigung über 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR)
● Echte Gefährdungshaftung für Drohnen unabhängig vom Verschulden des Piloten
● Deckung in der gesamten Europäischen Union, da auch die Drohnen Registrierung in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt
● Echte Luftfahrt Haftpflichtversicherung, denn für “den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein” (Quelle: Austro Control)
● Drohnen Betreiber und Versicherungsnehmer müssen identisch sein. Keine Sammelpolizzen von Drohnen Versicherungen im Modellflug Club, denn diese widersprechen dem Pflichtversicherunsgwesen.
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Nein, Drohnen gelten laut EU Drohnenverordnung als Unmanned Aircraft Systems (UAS) und brauchen als “Luftfahrzeuge” eigene Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen. Zudem sind Private Haushaltsversicherungen und Haftpflichtversicherungen nicht für die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungshaftung vorgesehen und beinhalten keine 750.000 SZR für Drohnen.
Auch das Österreichische Kuratorium für Verkersicherheit (KFV) stellt klar:
''Nein, die reguläre Haushaltsversicherung reicht für den Einsatz registerungspflichtiger Drohnen nicht aus. Eine spezielle Luftfahrtversicherung muss abgeschlossen werden.''
Quelle: KFV - Drohnenversicherung? Ja, aber richtig ist wichtigHier mehr Infos, warum man Drohnen nicht in der Privathaftpflichtversicherung versichern kann.
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Eine Drohnen Haftpflichtversicherung sollte nicht nur sogenannte “abgeleitete”, sondern auch “reine Vermögensschäden” mit absichern. Zudem sollte man bei Abschluss auch auf eine Deckung bei versehentlichen Verletzung der Privatsphäre durch Drohnen achten.
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Eine Deckung für Vermögensschäden mag zwar bei Drohnen nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, es ist aber dennoch klug, diese zu haben! Schließlich können Drohnen nicht nur Personen- oder Sachschäden anrichten, sondern auch zu kostspieligen Betriebsausfällen und dergleichen führen. So hinterlässt ein UAS, das nach einem Drohnen Fly Away in einem großem Maisfeld verlorengeht, dort sicher keinen Sach- oder Personenschaden. Dennoch kann ein nicht mehr auffindbarer Kopter dazu führen, dass der Landwirt seine Ernte nicht zeitgerecht einbringen kann. Dieser Ernteausfall wäre dann ein sogenannter “reiner Vermögensschaden”. Ein Vermögensschaden ohne vorhergehenden Personen- oder Sachschaden also, der dennoch finanziell unberechenbar ausfallen kann.
Tipp: Achten Sie immer darauf, dass Ihre Drohnenversicherung auch reine Vermögensschäden durch Drohnen mit einer angemessenen Versicherungssumme abdeckt. -
Achtung. Seit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung fallen die allermeisten UAS Flüge in die sogenannte OPEN Kategorie. In dieser Drohnen Kategorie ist keine individuelle Drohnenbewilligung für jedes einzelne UAS notwendig, denn man registriert sich hier als Drohnen Betreiber (UAS Operator). Diese neue Registrierung ist finanziell sehr günstig und erfolgt sehr unkompliziert online. Was nun alles in einer Drohnen Registrierungsbestätigung steht und wie man seinen Registrierungsnummer auf seinem Copter anbringt, erfahren Sie bei AIR&MORE in einem eigenen Beitrag zum Thema Drohnen Registrierung. Hier gibt’s noch weitere Infos zum Portal dronespace.at der Austro Control
Tipp: Für Flüge außerhalb der OPEN Kategorie ist sehr wohl wieder eine gerätebezogene Drohnenbewilligung nötig. Wir empfehlen diesbezüglich um Kontaktaufnahme mit unserem Partner AIR&More, den Experten für Drohnenversicherungen aus Tirol.
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Keine Angst, Drohnen Haftpflichtversicherungen, genauer Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen für Unmanned Aircraft Systems müssen nicht teuer sein, vorausgesetzt Sie wählen den richtigen Anbieter. Die Kosten der Haftpflichtversicherungen variieren hier je nach privater oder kommerzieller Drohnen Nutzung und beginnen bei günstigen Drohnen Haftpflichtversicherungen im zweistelligen Euro-Bereich. Generell empfehlen wir, eine Versicherungssumme von mindestens EUR 3 Mio. zu wählen. Schließlich sind Drohnen auch Luft-Fahrzeuge, die - bei ungewolltem Aufprall am falschen Ort - auch Massenkarambolagen auslösen könnten, und das nicht nur theoretisch.
Bei den Experten für Drohnenversicherungen aus Tirol , AIR&MORE, finden Sie nicht nur die günstigsten Drohnenversicherungen Österreichs. Die Drohnen Experten aus Tirol senden Ihnen auch postwendend Ihre Polizzennummer für die verpflichtende Registrierung für Drohnen Betreiber bei der Austro Control.
Hier geht’s zu Ihrer gesetzeskonformen Drohnenversicherung für Österreich
Hier finden Sie einen umfassenden Vergleich der Drohnen Versicherungen für Österreich. -
Achtung. Seit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung fallen die allermeisten UAS Flüge in die sogenannte OPEN Kategorie. In dieser Drohnen Kategorie ist keine individuelle Drohnenbewilligung für jedes einzelne UAS notwendig, denn man registriert sich hier als Drohnen Betreiber (UAS Operator). Diese neue Registrierung ist finanziell sehr günstig und erfolgt sehr unkompliziert online. Was nun alles in einer Drohnen Registrierungsbestätigung steht und wie man seine Registrierungsnummer auf seiner Drohne anbringt, erfahren Sie bei AIR&MORE in einem eigenen Beitrag zum Thema Drohnen Registrierung. Hier gibt’s noch weitere Infos zum neuen dronespace Portal der Austro Control
Tipp: Für Flüge außerhalb der OPEN Kategorie ist sehr wohl wieder eine gerätebezogene Drohnenbewilligung nötig. Wir empfehlen diesbezüglich die Kontaktaufnahme mit unserem Partner AIR&MORE, den Experten für Drohnenversicherungen aus Tirol. -
Für Flüge mit UAS und Drohnen unter 250g Abfluggewicht (MTOM) ist zwar eine Registrierung als Drohnen Betreiber sowie eine eigene Drohnenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ein Drohnenführerschein oder ein behördlicher Kenntnisnachweis für den Drohnen Piloten ist bei derartigen Mini-Drohnen aber nicht verpflichtend. Bei Drohnen ab 250 Gramm müssen Drohnen Piloten jedoch zumindest den vereinfachten Drohnenführerschein online absolvieren.
Tipp: Verantwortungsvolle UAS Piloten machen auf jedenfall den Drohnenführerschein, auch bei Drohnen unter 250 Gramm. Wer sich vorbereiten möchte, findet bei AIR&MORE bereits eine Sammlung von informativen Prüfungsfragen zu Drohnenführerschein mitsamt Antworten. -
Wo man mit welcher Drohne starten kann, hängt vor allem von der Drohnen CE-Klasse (C1, C2, C3 …) ab. Denn diese bestimmt darüber, wie nah am Menschen man mit seinem UAS fliegen darf. Bei AIR&MORE finden Sie übersichtliche Tabellen zu dieser neuen Drohnen CE Kennzeichnung bzw. zu den verschiedenen Drohnen Klassen.
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In Österreich sind Flüge in Drohnen Flugverbotszonen streng untersagt. Um derartige No-Drone-Zones zu erkennen, empfiehlt das AIR&MORE Team die Installation von kostenfreien Drohnen Apps! Diese Drohnen Apps machen auf Drohnen Flugverbotszonen aufmerksam.
Hier gibt’s noch Wissenswertes zum Drohnen Fliegen in Wien, Top Infos zur Drohnenkarte für Österreich sowie zu Drohnenkarten generell.
Reisende finden hier Informationen zu Drohnen im Urlaub sowie zu Drohnen im Österreich Urlaub
Hier gibt's noch mehr Informationen zu Drohnenkarten für Europa (Italien, Griechenland) sowie zur richtigen Drohnen Versicherung für USA Aufenthalte.
Hier mehr zum Thema Drohnen Verkehrsmanagement und UTM für Drohnen. -
Wer eine Drohne mit Kamera startet, “pilotiert” immerhin ein Unbemanntes Luftfahrzeugsystem, und das im Luftraum! Diesen Umstand nimmt der Gesetzgeber sehr genau und verhängt bei UAS Einsätzen ohne die behördlichen Erfordernisse (Registrierung, Versicherung Führerschein, …) empfindliche Bußgelder. Die österreichische Legislative sieht hier Geldstrafen von bis zu EUR 22.000 von Seiten der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen vor. Hier mehr zum Thema Drohnen und Strafen.
Tipp: Halten Sie als Drohnenpilot immer die Polizze ihrer gerätebezogenen Drohnen Haftpflichtversicherung bereit. Auch die Drohnen Registrierungsbestätigung ist “bei jedem Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen” (Quelle: Österreichisches Luftfahrtgesetz, § 24j Abs. 3). Drohnen Einsätze in Flughafen Kontrollzonen kann man sich über die Dronespace App der Austro Control freigeben lassen.
Hier gibt’s noch mehr Infos zu nützlichen Drohnen Apps.Und hier finden Interessierte eine Drohnen Checkliste, in einer Veröffentlichung zum Thema Drohnen Sicherheit.
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Drohnen Kasko Versicherungen sind zwar nicht gesetzlich verpflichtend, ein Abschluss ist aber in mehreren Fällen durchaus sinnvoll. Dabei sollen, ähnlich wie bei anderen Kasko Versicherungen, in erster Linie Neugeräte entsprechend auf Eigenschäden abgesichert werden. Dies vor allem auch dann, wenn höherwertige Drohnen zum Einsatz kommen oder wenn der Multikopter einem kommerziellen Zweck dient. Denn egal wie ausgereift die dahinterstehende Technik auch sein mag, Drohnen stürzen nun mal ab und vor eigener Ungeschicklichkeit ist bekanntlich niemand gefeit.
Auch bei Drohnen Kasko Versicherungen gilt:
Drohnen sind nun mal unbemannte aber dennoch Luft-Fahrzeuge. Wer hier richtig abgesichert sein möchte, braucht also eine echte Kaskoversicherung für Luftfahrzeuge. Bloße Elektronik-Kasko-Versicherungen und dergleichen erfüllen hier nicht ihren Zweck, denn sie bieten nicht das geforderte Leistungsspektrum. Wer Interesse an einer Vollkasko-Versicherung für Drohnen hat, findet bei AIR&MORE sogar eine eigens für den österreichischen Markt konzipierte Drohnen Kasko Versicherung.
Tipp: Achten Sie bei Drohnen Kasko Versicherungen immer darauf, dass sogenannte Bedienfehler explizit mitversichert sind. Denn Drohnen Abstürze gehen nicht selten auf Pilotenfehler zurück.Weiterführende Links:
Drohnen Kasko Versicherungen für Österreich
Gleich zum Online Antrag für eine Drohnen Vollkasko Versicherung -
Beim Auto hat man’s ja auch! Was für Kraftfahrzeuge Sinn macht, ist auch bei Luftfahrzeugen ratsam:
Denn was tun, wenn ich aus Versehen einen Privatgrund als Startplatz wähle?
Wer unterstützt mich bei abgelehnten Mängel-Reklamationen gegenüber der Herstellerfirma?
Und wer leistet mir juristischen Beistand bei Sach- oder gar Personenschäden, oder wenn sich jemand Durch meine Drohne einfach nur gestört fühlt?
Für derartige und viele weitere Szenarien ist es durchaus sinnvoll, auf einen rechtlichen Support zurückgreifen zu können. Wer eine Rechtsschutzversicherung für seine Drohne abschließen möchte, findet wieder bei AIR&MORE die passenden Tarife. Jahresprämien für Drohnen Rechtschutzversicherungen liegen im zweistelligen Euro-Bereich.
Hier allen Infos sowie der Antrag zur Drohnen Rechtsschutzversicherung. -
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) setzen Drohnen und UAS auf vielfältige Art und Weise ein. Dabei verwenden Feuerwehren, Rettungsdienste und andere Blaulicht Organisationen oft auch höherwertige Drohnen mit umfangreicher technischer Ausstattung, die zum Teil auch spezielle Bewilligungen erfordern. Bei AIR&MORE gibt es deshalb für Organisationen in Österreich maßgeschneiderte Drohnenversicherungen für BOS.
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Betreibt man seine FPV Drohne in der Open Kategorie, so gelten auch für Piloten im First Person View Modus dieselben Gesetze, wie bei herkömmlichen UAS. So darf man entsprechend dem Luftfahrtgesetz die FPV Drohne z. B. nicht mehr als 120 Meter über Grund (AGL) einsetzen und es besteht die gesetzliche Pflicht, den direkten Sichtkontakt zur FPV Drohne (VLOS) aufrecht zu erhalten. Dabei gilt der bloße Blick durch die FPV Videobrille nicht als direkter Sichtkontakt! Deshalb brauchen Piloten von FPV Drohnen immer eine zweite Person, einen sogenannten Spotter, der den direkten Sichtkontakt zum UAS aufrecht erhält. Dieser Spotter muss bei Gefahr sofort in die Steuerung der Drohne eingreifen können. Auch für den Spotter muss dieser direkte Sichtkontakt zur Drohne ohne technische Hilfsmittel gewährleistet sein. Gibt es keinen direkten Sichtkontakt zum UAS, dann spricht man von einem sogenannten BVLOS Einsatz.
Hier mehr zu Drohnen Kategorien, zu VLOS bei Drohnen sowie zu BVLOS bei Drohnen.Hier ein informatives Video zu FPV Drohnen im Luftfahrt Gesetz.
Und hier gibt's Informationen zur passenden Versicherung für FPV Drohnen.
Und hier gibt's weitere Gründe, warum man auch FPV Drohnen nicht über einen Modellflug-Club versichern kann.
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Wer seine Drohne sicher und gut ausgebildet betreibt, schont nicht nur seine Geldbörse, sondern trägt auch nachhaltig zu einem besseren Image dieser wichtigen Technologie bei. So gehörten zur umfassenden Ausbildung, als Drohnen Pilot bei einem Drohnenkurs, einerseits die Vermittlung theoretischen und technischen Wissens zu Drohnen sowie andererseits der Ausbau praktischer Fertigkeiten zum Fliegen mit der Drohne in der Luft. Eine solide Ausbildung zum Drohnen Piloten sollte demnach folgende Punkte beinhalten:
● Einsatzgebiete und Verwendung von Drohnen
● Registrierungs- und Versicherungspflicht von Drohnen
● Drohnen Gesetze und Luftrecht
● Luftraum, Luftkarten, Flugbeschränkungsgebiete und Drohnen Flugverbotszonen
● Drohnen Technik und technischer Aufbau von Multikoptern
● Drohnen Flugeigenschaften und Aerodynamik
● Meteorologie
● Drohnen Wartung, Drohnen Reparatur und Lagerung von Drohnen
● Drohnen Flugpraxis und Flugverhalten mit Feedback von Experten
Auf der Website drohnenkurs.com finden Sie Anbieter von Drohnenkursen und Drohnen-Trainings quer durch Österreich. Dort finden Sie auch einen eigenen Drohnenkurs Kalender, der Sie über den nächsten Drohnen Workshop in Ihrer Nähe informiert.
Hier gibt's noch mehr Informationen zu Drohnenkarten für Europa, wie z. B. für Italien oder Griechenland oder auch für beliebte Urlaubsziele in Asien, wie Thailand.
Hier gibt’s noch Wissenswertes zum Drohnen Fliegen in Wien sowie zu Drohnenkarten generell.
Und hier gibt’s noch Infos zur Drohnenkarte für Österreich.