Qualität & Verbraucherschutz
REACH-Verordnung
Die EU-Chemikalienverordnung REACH hat zum Ziel, die Gesundheit der Menschen sowie die Umwelt vor möglichen chemikalisch-bedingten Risiken zu schützen.
Conrad ist sich der Pflichten, welche sich aus dieser Verordnung in der EU ergeben, bewusst und verpflichtet daher alle Lieferanten vertraglich dazu, die Anforderungen der REACH-Verordnung (als Hersteller oder Inverkehrbringer) einzuhalten.
Als Distributor besteht für Conrad selbst keine Registrierungspflicht von Stoffen und Zubereitungen nach der REACH-Verordnung. Somit kann sich Conrad bei der Weitergabe entsprechender Informationen rein auf die Angaben der jeweiligen Hersteller/Lieferanten beziehen und keine Garantie oder Gewährleistung zur Richtigkeit dieser Angaben leisten.