Elektrosanierung » Diese Elektroarbeiten dürfen Sie selber machen
Veröffentlicht: 24.11.2023 | Lesedauer: 6 Minuten
Die bei einer Modernisierung anfallenden Malerarbeiten oder Tapezierarbeiten können im gesamten Haus von jeder Person problemlos durchgeführt werden. Die dafür notwendigen Fachkenntnisse sind recht überschaubar. Etwas Übung und einige Erfahrungswerte garantieren schnell perfekte Ergebnisse.
Doch was ist, wenn beim Malern oder Tapezieren eine Wand- oder Deckenlampe abgeklemmt und abgenommen werden muss? Und was ist, wenn eine alte Netzsteckdose wackelt und keinen richtigen Kontakt mehr erzeugt?
Zudem kommt oft bei der Renovierung der Wunsch auf, eine vorhandene Netzsteckdose an der Wand umzusetzen oder eine zusätzliche Steckdose zu installieren. Das macht in diesem Fall ja durchaus Sinn. Denn die erforderlichen Schlitze für das Kabel und die Leerrohre können gleich wieder mit Putz verschlossen und mit Farbe oder Tapete abgedeckt werden.
Doch dürfen ambitionierte Handwerkfans ohne Fachausbildung das selber machen oder werden ausgebildete Fachkräfte benötigt? Wir sagen Ihnen, was die Rechtslage erlaubt und was Sie besser nicht machen sollten.
Wer die Elektroabteilung eines Baumarktes besucht, kann regalweise Schalter, Steckdosen, Kabel, Sicherungen, Lampen und mehr finden. Dadurch wird unweigerlich der Eindruck erweckt, dass jeder, der schon einmal etwas von Phase, Nullleiter und Schutzleiter gehört hat, bei der Sanierung nach Herzenslust an der Elektroinstallation schrauben und klemmen darf.
Doch das ist leider ein Trugschluss. Denn das Elektrohandwerk gehört in Deutschland zu den zulassungspflichtigen Gewerben. Zudem unterliegt das Elektrohandwerk der Meisterpflicht und zählt zu den gefahrengeneigten Gewerken.
Niederspannungsanschlussverordnung maßgeblich
Obwohl die Netzspannung von 230 V bzw. 400 V im Vergleich zu den Spannungen von Batterien oder Akkus für Laien recht hoch erscheint, sprechen Fachleute bei der Hausinstallation von einem Niederspannungsnetz. Denn im Zusammenhang mit Stromnetzen gibt es noch weitere Spannungsebenen, bei denen die Spannungen bis zu 380 kV (380.000 V) betragen können.
Das Verhältnis zwischen den Energieversorgern und den Abnehmern der Elektrizität ist in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt. Im §13 ist genau definiert, dass die bei elektrischen Anlagen anfallenden Arbeiten, neben dem Netzbetreiber, nur ein Installateurunternehmen durchführen darf, das auch im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist.
Davon ausgenommen sind Instandhaltungsarbeiten, die nach der Messeinrichtung (Stromzähler) anfallen. Allerdings ist diese Ausnahme kein Freibrief für Nichtfachleute. Denn in der NAV steht auch klipp und klar, dass alle Arbeiten zur Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden müssen. Und dazu sind letztendlich nur Fachleute in der Lage, die aufgrund ihrer Ausbildung über die erforderlichen Fachkenntnisse bezüglich der zu beachtenden DIN-Normen und VDE-Vorschriften verfügen.
Aufgrund der oben erwähnten Niederspannungsanschlussverordnung können alle Arbeiten abgeleitet werden, die bei der Elektrosanierung von Laien durchgeführt werden dürfen. Letztendlich sind das sämtliche Tätigkeiten, die berührungssicher durchgeführt werden. Wobei die Berührungssicherheit sich auf den Kontakt zu spannungsführenden Teilen wie Drähten, elektrischen Leitungen oder Klemmen bezieht.
Zu den berührungssicheren Tätigkeiten zählt beispielsweise das Anstecken eines elektrischen Gerätes an eine Netzsteckdose. Aber auch das Auswechseln von Leuchtmitteln ist zulässig, wenn zuvor die Spannungsversorgung abgeschaltet wurde.
Ebenso zählt das Einschalten eines elektrischen Sicherungsautomaten bzw. FI-Schutzschalters mit dazu, falls dieser zuvor ausgelöst wurde. Sollte jedoch ein Gerät oder eine veraltete Leitung im Haus schadhaft sein, und so der Sicherungsautomat oder der FI-Schalter immer wieder auslösen, muss eine Fachkraft den Fehler beseitigen.
Das Abhängen von Deckenleuchten ist ebenfalls für Laien zulässig, wenn zuvor eine Fachkraft die Leuchte von der Spannungsversorgung abgeklemmt hat.
Selbst bei umfangreichen Installationsarbeiten können Nichtfachleute bei der Elektrotechnik tatkräftig helfen und so auch richtig Geld sparen. Dazu zählen Tätigkeiten wie beispielsweise:
- Schlitze stemmen
- Leerrohre für neue Leitungen verlegen
- Leitungen in Leerrohren verlegen
- Unterputzdosen setzen
- Verteiler setzen
- Montagearbeiten durchführen
Damit die Ergebnisse der auszuführenden Tätigkeiten zur Elektrosanierung den heutigen Anforderungen entsprechen, sollten sie immer in enger Absprache mit der jeweiligen Elektrofachkraft erfolgen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Arbeiten mit Sicherheit korrekt durchgeführt werden und das richtige Material zum Einsatz kommt.
Sobald die Tätigkeiten, die bei der Sanierung der Elektroinstallation durchgeführt werden müssen, nicht mehr berührungssicher sind, dürfen sie von „Nicht-Fachleuten“ nicht übernommen werden.
Genau genommen ist es dann rechtlich auch nicht zulässig, dass Laien bei Renovierungsarbeiten Leuchten vom Stromnetz abklemmen und nach der Renovierung wieder anklemmen.
Schließlich muss nach dem Anklemmen die ordnungsgemäße Funktion des Anschlusses der Deckenleuchte geprüft werden. Damit ist jedoch nicht nur die grundsätzliche Leuchtfunktion der Lampe gemeint.
Vielmehr muss auch geprüft werden, ob bei Leuchten mit Metallgehäuse der erforderliche Schutzleiter richtig funktioniert und somit im Fehlerfall der vorgeschriebene Schutz gegeben ist. Dafür sind Messgeräte erforderlich, die nicht jede Person zur Verfügung hat.
Bis zur Hausanschlusssicherung ist der Netzbetreiber bzw. der regionale Stromversorger für die korrekte und sichere Elektroinstallation verantwortlich.
Für die elektrische Anlage nach der Hausanschlusssicherung ist der Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung verantwortlich.
Darum sollte man Vorsicht walten lassen. Denn die Folgen einer fehlerhaften oder falsch durchgeführten Elektroinstallation können Überspannung, Kurzschluss, Kabelbrand oder Stromschlag sein.
Wenn sich dann noch herausstellt, dass der Fehler in der Anlage durch eine unqualifizierte Person verursacht wurde, erlischt in vielen Fällen der Versicherungsschutz.
Aus diesem Grund sollte man sich wirklich gut überlegen, ob man die anstehenden Arbeiten bei der Elektrosanierung selbst erledigt oder nicht doch lieber einer Elektrofachkraft überlässt.
Unser Praxistipp: Berufe mit Elektronik
Obwohl immer vom Elektriker gesprochen wird, lautet das Berufsbild heute Fachkraft für Elektronik und ist in mehrere Fachbereiche unterteilt. Wer sich bei der Berufswahl noch nicht sicher ist und Spaß am Umgang mit Elektronik und Technik hat, kann sich in unserem Ratgeber zu Elektronikberufen gerne weiter informieren. Und mit der richtigen Ausbildung ist auch die Erweiterung oder Veränderung der Elektroinstallation im eigenen Heim kein Problem mehr.
Rechtliche Vorgaben, konkrete Verantwortungsbereiche und klar formulierte Versicherungsbedingungen sorgen bei der Elektroinstallation für eine eindeutige Sachlage: Zwischen Stromnetz und Steckdose dürfen Laien nicht eingreifen. Selbst das Auswechseln eines Lichtschalters oder einer Steckdose, sowie das Anklemmen einer Deckenleuchte bzw. Wandleuchte sind unzulässig.
Leider sieht die Sache in der Praxis dann sehr oft anders aus. Denn entweder haben die Fachleute keine Zeit für die wenig lukrativen Kleinaufträge oder die hohen Kosten für Anfahrt und Arbeitszeit schrecken viele Leute ab, sodass kein Auftrag erteilt wird.
Dann wird bei Renovierungsarbeiten oft aus der Not heraus selbst zum Schraubendreher gegriffen. Denn das Anschließen einer neuen Steckdose, der Austausch eines Lichtschalters oder die Installation einer Lampe sind ja prinzipiell recht einfach zu erledigen.
Allerdings sollten Personen, die so etwas durchführen, auch genau wissen was sie tun. Zudem müssen sie sich im Klaren sein, dass sie auch die volle Verantwortung für ihr Handeln übernehmen müssen.
In Mietwohnungen sollte vor dem Einzug geklärt werden, ob irgendwo eine Steckdose fehlt, denn dann ist es Aufgabe des Vermieters, für Abhilfe zu sorgen. Nachträgliche Änderungen der Elektroinstallation, sowie die Übernahme der entstehenden Kosten sind vor Ausführung des Auftrages mit dem Vermieter zu klären.
Dürfen Steckdosenabdeckungen zum Tapezieren abgenommen werden?
Das Abschrauben einer Steckdosenabdeckung stellt letztendlich keinen direkten Eingriff in die elektrische Anlage des Gebäudes dar. Doch bevor die Abdeckung entfernt wird, muss die Stromversorgung für den betreffenden Raum abgeschaltet und die Spannungsfreiheit geprüft werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass während der Renovierungsarbeiten der Strom nicht durch andere Personen unwissentlich wieder eingeschaltet wird. Ebenso muss dafür gesorgt werden, dass bei der Sanierung weder Farbe noch Tapetenkleister in den offenen Steckdoseneinsatz eindringen und dadurch Fehlfunktionen verursacht werden.
Dürfen Schalterabdeckungen zum Tapezieren abgenommen werden?
Bei Schalterabdeckungen verhält es sich ähnlich wie bei Steckdosen. Da ja lediglich der Kunststoffrahmen entfernt wird, stellt das rechtlich gesehen keinen Eingriff in die Elektroinstallation dar. Aber auch bei Schaltern müssen die gleichen Schutzmaßnahmen getroffen werden, wie bei den Steckdosen.
Zusätzliche Wandsteckdose oder Mehrfachsteckdose?
Mehrfachsteckdosen bieten die Möglichkeit, mehrere Verbraucher an einer Netzsteckdose zu betreiben. Allerdings muss man die Leistung der angeschlossenen Verbraucher beachten. Selbst wenn die Mehrfachsteckdose technisch auf dem neuesten Stand ist, darf die maximale Anschlussleistung 3680 W (230 V x 16 A) nicht übersteigen. Zudem hängen alle Verbraucher an einem Stromkreis und an einer Sicherung. Das kann schnell zu Problemen führen. Wenn die angeschlossenen elektrischen Anlagen und Geräte so viel Leistung benötigen, wäre es technisch die bessere Lösung zusätzliche Wandsteckdosen montieren zu lassen, die dann auch separat abgesichert sind.