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Ratgeber
Das Wort „Drohne“ wird im deutschen Sprachgebrauch für mehrere Dinge benutzt. Neben den männlichen Bienen werden auch unbemannte Luftfahrzeuge als Drohnen bezeichnet.
Der militärische Einsatz von bewaffneten Drohnen und die damit verbundene Berichterstattung haben jedoch dazu geführt, dass das Wort „Drohne“ eine subjektiv gefühlt negative Ausstrahlung besitzt.
Dies hat sich in den letzten Jahren aber deutlich geändert. Der Grund dafür liegt bei den Coptern, die mit ihren drei, vier, sechs oder noch mehr Propellern immer beliebter werden. Und statt Quadrocopter, Hexacopter oder Multicopter sprechen die meisten Menschen einfach von Drohnen.
Aber wir haben noch einige weitere interessante Informationen zu Drohnen, die wir Ihnen gerne verraten.
Wenn wir bei Conrad Electronic von Drohnen, Foto-Drohnen oder Kamera-Drohnen sprechen, dann sind ausschließlich ferngesteuerte Copter gemeint.
Anstelle von Tragflächen oder Rotorblättern sorgen waagerecht angeordnete Propeller für den notwendigen Auftrieb. Das hat den großen Vorteil, dass Drohnen wie Modell-Hubschrauber senkrecht starten und landen können.
Da als Antrieb leistungsstarke Brushless-Elektromotoren eingesetzt werden, können Drohnen nicht nur sich selbst heben. Sie bieten sogar die Möglichkeit, eine Nutzlast, wie z.B. eine Kamera, mit in die Luft zu befördern.
Dadurch sind Copter vor allem für Leute interessant, die gerne filmen und fotografieren. Denn ein Hochzeitsfoto im Stadtpark, das aus der Vogelperspektive aufgenommen wurde, hat schon einen ganz besonderen Reiz.
Je nachdem, wie groß und schwer die Zuladung sein soll, richtet sich auch die Größe des Fluggerätes und die Anzahl der Propeller danach.
Und je größer die Drohne, desto höher der Preis. Aber zum Glück ist die technische Entwicklung so weit fortgeschritten, dass selbst in der unteren Preiskategorie richtig gut fliegende Exemplare erhältlich sind.
Ein Propeller, der direkt von einem Motor angetrieben wird, ist weder in der Luftfahrt noch im Modellbau etwas Neues. Drehmomentstarke Brushless-Motoren und energiereiche Lithium-Antriebsakkus sind bereits seit vielen Jahren auf dem Markt etabliert. Lediglich die Sensorik hat in den letzten Jahren einen gewaltigen Entwicklungssprung gemacht. So gibt es jetzt extrem kleine und leichte Lage- und Beschleunigungs-Sensoren (MEMS-Sensoren), die es überhaupt erst möglich machen, dass Copter stabil fliegen.
Sobald eine Drohne abhebt, überprüft die bordeigene Elektronik ständig die horizontale Lage des Fluggerätes. Bei der geringsten Abweichung werden die Propellerdrehzahlen angepasst, damit die Drohne waagerecht schwebt. Eine komplizierte Mechanik, so wie sie in Hubschraubern verwendet wird, ist nicht erforderlich. Da die integrierte Elektronik die Drohne quasi aktiv fliegt, muss die Person am Fernsteuersender lediglich die Flugrichtung vorgeben. Darum können auch unerfahrene Menschen innerhalb kürzester Zeit eine Drohne sicher steuern. Und wenn das Modell noch über ein GPS-System verfügt, kann die Drohne selbsttätig auf der Stelle schweben oder im Follow-Modus dem Fernsteuersender hinterherfliegen. Selbst autonome Flugmanöver für den Einsatz über zuvor genau festgelegte Gebiete sind problemlos möglich.
Die EU Drohnenverordnung regelt seit dem 01. Januar 2021 den Betrieb von allen unbemannten Luftfahrzeugen. Darunter fallen auch ferngesteuerte Fluggeräte, wie Drohnen oder Modellflugzeuge. Wir erklären kurz und knapp die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb Ihres Modells. Und falls ein Drohnenführerschein erforderlich sein sollte, zeigen wir, wie einfach dieser zu bekommen ist.
Die Einsatzmöglichkeit einer Drohne hängt von mehreren Faktoren ab und ist in der EU-Drohnenverordnung genau geregelt. Zunächst ist die Betriebskategorie (offen, speziell und zulassungspflichtig) entscheidend. Für Drohnen, die im Freizeitbereich betrieben werden, bietet sich die offene Kategorie an, die wiederum in drei Unterkategorien (A1, A2 und A3) eingeteilt ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Gewicht der Drohne und das damit verbundene Gefahrenpotential. Dazu werden Drohnen in unterschiedliche Klassen (C0 bis C6) eingeteilt. Je größer die Ziffer, desto höher ist das Gefahrenpotential.
Aus der Kombination von Drohnenklasse und Betriebsart ergeben sich einerseits die jeweiligen Einsatzorte und andererseits leiten sich davon die Voraussetzungen ab, die eine Person unter bestimmten Bedingungen erfüllen muss.
In unserem Ratgeber zur Drohnenverordnung haben wir die unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten in einer detaillierten Tabelle übersichtlich zusammengefasst. Zudem finden Sie dort noch viele weitere Informationen rund um das wichtige Thema.
Viele Drohnenfans fragen sich, ob sie tolle Luftaufnahmen von Häusern und Gärten inkl. der darin befindlichen Menschen machen dürfen. Laut EU-Drohnenverordnung ist das Fliegen in der Nähe von Personen in der offenen Klasse A1 und A2 grundsätzlich möglich. Lediglich in der Klasse A3 muss ein Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten eingehalten werden. Allerdings muss beim Fliegen in Wohngebieten auch die deutsche Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) beachtet werden. Denn abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen ist in Deutschland das Fliegen mit Kameradrohnen über Wohngrundstücken nur dann zulässig, wenn der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte im Vorfeld ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem Zusammenhang sind bei Foto- und Filmaufnahmen auch die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen unbedingt zu beachten. Wenn Flüge in öffentlichen Bereichen, wie beispielsweise Parks oder Freizeitanlagen, geplant sind, ist im Vorfeld die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung um Erlaubnis zu fragen.
Wichtige Infos:
Die Drohne muss immer in Sichtweite der steuernden Person sein und die Flughöhe von 120 m darf nicht überschritten werden.
Zudem gibt es sogenannte Flugverbotszonen wie beispielsweise Flugplätze und Flughäfen mit den dazugehörigen Kontrollzonen, Menschenansammlungen, Krankenhäuser, militärische Einrichtungen, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, um nur einige zu nennen. Hochwertige Copter mit GPS-System haben die Flugverbotszonen im Betriebssystem hinterlegt, sodass sie bei einem unerlaubten Einsatz innerhalb einer Verbotszone nicht abheben.
Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind sehr verschieden und auch breit gefächert. Demzufolge gibt es auch die unterschiedlichsten Drohnentypen, die wir hier einmal etwas genauer vorstellen möchten:
Einsteiger-Drohnen
Gerade im unteren Preissegment ist es einerseits immer wieder erstaunlich, wie viel Technik für kleines Geld geboten wird. Dies ist andererseits aber auch nicht verwunderlich, denn bei diesen Hobby-Drohnen steht der Flugspaß an erster Stelle. Und dazu müssen die kleinen Fluggeräte nicht nur perfekt fliegen. Zusätzliche Features wie Flip- und Return-Funktion, Flughöhenstabilisierung, Headless-Mode sowie automatisches Starten und Landen sind in der Preiseinstiegsklasse keine Seltenheit.
Speziell Kinder und Jugendliche haben den Dreh mit der Steuerung recht schnell raus. Wobei die Einsteiger-Drohnen vornehmlich im Innenbereich zum Einsatz kommen. Das hat den großen Vorteil, dass dann die EU-Drohnenverordnung nicht greift.
Lediglich mit der bestehenden Haftpflichtversicherung sollte Rücksprache gehalten werden, ob der Betrieb von Drohnen mit abgedeckt ist. Bei Bedarf kann über unseren Kooperationspartner Kopter-Profi GmbH eine geeignete Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Quadrocopter, Multicopter
Eine Preisklasse höher sind die Quadrocopter und Multicopter meist mit einer Kamera ausgestattet. Falls die Kamera fest in der Drohne eingebaut ist, sorgt eine elektronische Bildstabilisierung dafür, dass die Bilder keine Unschärfe haben und die Videos nicht zu unruhig wirken.
Die bessere, aber auch teurere Alternative ist eine Kameraaufhängung mit einem Gimbal. Damit bleibt die Kamera immer exakt ausgerichtet, egal wie stark der Copter bei seinen Flugbewegungen schaukelt.
Wenn die Drohne noch Navigationssatelliten empfängt, kann die Kamera-Drohne annähernd auf der Stelle in der Luft parken. Die bedienende Person kann sich dann voll und ganz auf das Fotografieren und Filmen konzentrieren.
Die Sorge, dass der Wind das fliegende Kamerastativ in einem Baum bläst, kann getrost vergessen werden. Wobei viele Drohnen mit umfangreichen Hindernissensoren ausgestattet sind, die eine Kollision schon grundsätzlich verhindern.
Drohnen in der Landwirtschaft
Der Blick von oben verrät den Fachleuten in der Landwirtschaft weit mehr, als wenn das Feld aus Augenhöhe von der Seite betrachtet wird.
Multispektralkameras können Unterschiede in der Vegetation sichtbar machen und so den gezielten Einsatz von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln ermöglichen.
Selbst das Ausbringen der erforderlichen Mittel kann die Landwirtschafts-Drohne mittlerweile selbst übernehmen.
Drohnen mit Wärmebildkamera
Wenn anstelle der Multispektralkamera eine Infrarotkamera an der Drohne installiert ist, können Wiesen vor der Mahd abgeflogen und eventuell versteckte Wildtiere erkannt werden. Aber auch defekte Solarmodule lassen sich mit einer IR-Kamera leicht erkennen.
Selbst Feuerwehren haben inzwischen den Vorteil von IR-Drohnen erkannt. Denn aus der Luft lassen sich sehr leicht Glutnester oder gefährdete Personen erkennen und die Einsatztrupps besser koordinieren.
BOS-Drohne
Aber auch für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist es wichtig, sich im Einsatz einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage zu verschaffen.
Besonders dann, wenn das Einsatzgebiet sehr großflächig, unwegsam oder unübersichtlich ist. Denn nur wenn Polizei, Feuerwehr, THW und ärztliche Rettungskräfte einen konkreten Lagebericht haben, können die Einsatzkräfte effektiv zusammenarbeiten.
Deshalb müssen die BOS-Drohnen stets einsatzbereit und schnell startklar sein. Je nach Einsatz sind hochauflösende Kameras oder IR-Kameras erforderlich.
Drohne für Vermessung und Inspektion
Vermessungs- und Inspektionsdrohnen ermöglichen die schnelle und einfache Begutachtung von Gebäuden oder technischen Einrichtungen. Auch dann, wenn die jeweiligen Bereiche nur schwer zugänglich sind.
Der Aufbau von komplexen Gerüsten oder das teure Anmieten eines Hubschraubers kann dadurch komplett entfallen. Da der Einsatz einer Inspektionsdrohne wesentlich kostengünstiger ist, können die Inspektionen öfter durchgeführt und etwaige Veränderungen lückenlos dokumentiert werden.
Aber auch die Vermessung von unwegsamen oder nur schwer zugänglichen Geländeabschnitten wird deutlich einfacher.
Wie bereits oben erwähnt, gibt es Drohnen in unterschiedlichen Gewichtsklassen, von denen auch ein gewisses Gefährdungspotential ausgeht. Demzufolge müssen die Personen an der Fernsteuerung bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Kompetenzen aufweisen, wenn die Drohnen außerhalb von geschlossenen Räumen betrieben werden.
Bei Drohnen unter 250 g (Klasse C0), die keine Kamera aufweisen, ist es ausreichend, die Bedienungsanleitung zu lesen und die darin enthaltenen Gefahrenhinweise zu beachten. Wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, muss sich die Anwendende Person beim Luftfahrt-Bundesamt kostenlos online registrieren.
Bei Drohnen der Klasse C1 und höher ist zusätzlich der Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dieser Kompetenznachweis wird umgangssprachlich auch als kleiner Drohnenführerschein bezeichnet. Dieser Kompetenznachweis kann ebenfalls beim Luftfahrt-Bundesamt online, jedoch gebührenpflichtig, abgelegt werden.
Für den Flug in unmittelbarer Nähe von Personen (im Langsamflug bis zu 5 m) oder wenn in der Kategorie A3 näher als 150 m an Industrie-, Gewerbe-, Wohn- und Erholungsgebieten geflogen werden soll, ist das Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich. Das Fernpilotenzeugnis wird auch als großer Drohnenführerschein bezeichnet. Der große Drohnenführerschein kann bei unterschiedlichen, und vom Luftfahrt-Bundesamt benannten, Stellen abgelegt werden. Interessierte können den großen Drohnenführerschein bei unserem Kooperationspartner Kopter-Profi GmbH ablegen.
Nein, ganz im Gegenteil. Modellflugzeuge oder Modellhubschrauber wollen ständig gesteuert werden, damit sie so fliegen, wie die Personen an der Fernsteuerung das gerne hätten. Zwar gibt es auch für diese Modelle aufwändige Fluglagen-Stabilisierungssysteme, aber trotzdem müssen Modellflugbegeisterte die Flugbahn ständig im Auge behalten und feinfühlige Korrekturen am Sender durchführen. Aber genau darin liegt der Reiz beim Modellfliegen.
Bei einem Copter oder einer Drohne wird über den Fernsteuersender lediglich die Flugrichtung vorgegeben. Wenn nicht gesteuert wird, schwebt das Modell selbsttätig auf der Stelle. Vorausgesetzt, es wird in Innenräumen oder im Außenbereich bei Windstille geflogen. Ansonsten kann der Wind schon sehr leicht die Position des Modells verändern.
Mit GPS verharrt das Modell auch bei Windböen konsequent in seiner Position. Deshalb reicht den meisten Leuten eine einfache Einweisung in die Funktionen aus, damit sie nach kurzer Zeit bereits abheben können. Selbstverständlich bedarf es dann schon noch etwas Übung, um auch auf größere Entfernung den Abstand zu Hindernissen richtig einschätzen zu können und sicher zu fliegen.
Was ist ein UAS?
Ein UAS ist ein unbemanntes Luftfahrtsystem. Die Bezeichnung UAS ist die Abkürzung für Unmanned Aircraft System. Zum Teil wird auch die Bezeichnung UAV verwendet, wobei UAV für Unmanned Aerial Vehicle steht.
Was bedeutet FPV?
FPV steht für First Person View und bedeutet so viel wie Blick aus dem Cockpit. Eine Kamera mit Funksender überträgt das Bild an die Person am Fernsteuersender, die dann das Modell über die virtuelle Sicht steuert. Allerdings muss laut EU-Recht eine zweite Person (Spotter) neben der Person am Fernsteuersender stehen und den Flug beobachten.
Wie lange ist die Flugzeit einer Drohne?
Die Flugzeit richtet sich nach der Akkukapazität und dem Stromverbrauch. Einsteiger-Drohnen haben Flugzeiten von unter 10 Minuten. Höherwertige Drohnen haben Flugzeiten von zum Teil über 30 Minuten. Um noch längere Flugzeiten erreichen zu können, bieten einige Hersteller ihre Drohnen zusammen mit zusätzlichen Wechsel-Akkus als Combo an. Die tatsächlich erreichbare Zeit ist dann von der Zuladung und dem jeweiligen Flugstil abhängig.
Brauche ich eine spezielle Drohnenversicherung?
Der Betrieb einer Drohne muss versichert sein, damit im Schadensfall Fremdschäden abgedeckt sind. Wichtig: Nicht jede Haftpflichtversicherung deckt auch den Betrieb von Drohnen. Eine geeignete Versicherung kann beispielsweise beim deutschen Modellfliegerverband oder bei unserem Kooperationspartner Kopter-Profi GmbH abgeschlossen werden.